Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht in Hannover

Rechtsanwälte Petri-Kramer & Kollegen

Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwalt Sozialrecht
Fachanwalt Medizinrecht

Wir beraten und vertreten Sie vorausschauend und umfassend. 

 Kanzleiprofil

Die Arbeits- und Wirtschaftswelt verändert sich immer schneller. Damit einher geht eine ständige Veränderung der sozialen Absicherung. Gesetze und Rechtsprechung wandeln sich nahezu täglich.

Dies kann Sie in vielen wichtigen Bereichen Ihres Lebens betreffen, unter anderem in täglichen Situationen an Ihrem Arbeitsplatz, bei Kündigungen, nach einem Unfall, bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit und/oder Erwerbsminderung, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, der Absicherung im Alter, dem Bezug der Rente oder wenn Sie auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Auch Sie als Unternehmer, Arzt oder Leistungserbringer im Gesundheitswesen, sind auf qualifizierte anwaltliche Unterstützung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen sowie im Umgang mit Sozialversicherungsträgern und Behörden und nicht zuletzt in Fragen Ihrer eigenen sozialen Absicherung angewiesen. Als Arzt oder Leistungserbringer im Gesundheitswesen ist für Sie auch die optimale rechtliche Ausgestaltung Ihrer Zusammenarbeit mit Kollegen oder die Abwehr und Vermeidung der eigenen Haftung von wesentlicher Bedeutung.

In den Bereichen des Arbeitsrechts, Sozialrechts, Beamtenrechts, Versicherungsrechts und Medizinrechts sind wir hochspezialisiert. Hier liegen unsere Kompetenzen.

Keines dieser Rechtsgebiete kann für sich allein betrachtet werden.
Stets sind Folge- und Wechselwirkungen rechtlicher Regelungen und Maßnahmen der verschiedenen Rechtsgebiete in die anwaltliche Tätigkeit und Taktik mit einzubeziehen.

Durch die besondere Vernetzung unserer Spezialgebiete können wir Sie vorausschauend und umfassend beraten und vertreten.
Wir arbeiten Sachverhalte gründlich auf und analysieren sie. Anschließend legen wir mit Ihnen das zu erreichende Ziel fest.
Sie werden maßgeschneidert und ergebnisorientiert vertreten.

 Wir sind Ihre Ansprechpartner

Die Anwaltsdienstleistung ist immer auch eine sehr persönliche Angelegenheit - wir tragen diesem Umstand Rechnung und nehmen uns Zeit für Sie.

Zum Kontakt

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Profil

 Was Sie von uns erwarten dürfen!

Die Kombination der Fachanwaltstitel Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht und die damit verbundene langjährige praktische Erfahrung ermöglicht uns ein besonderes Spektrum anwaltlicher Beratung und Interessenvertretung.

Gerade im Bereich des Arbeitsrechts, bei Kündigungen, Krankheiten, Mobbingsituationen usw. sind sehr häufig besondere Kenntnisse im Sozialrecht wichtig. So können wir Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer beispielsweise in allen auch relevanten sozialrechtlichen Fragen – u.a. in Bezug auf Schwerbehinderung, Krankengeld, Krankenbehandlung, Arbeitslosengeld, Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft, Hartz IV oder auch den Rentenbezug umfassend beraten. Auch können wir Ansprüche gegenüber privaten Unfall-, Berufsunfähigkeitszusatz- und Krankenversicherungen durchsetzen. Häufig begleiten wir Arbeitnehmer von der Krankheit bis zur Rente oder regeln für Arbeitgeber sozialverträgliche Trennungsprozesse. Wir können Rentenbescheide nachvollziehen und erklären und auch gegebenenfalls bestehende Haftungsansprüche gegenüber behandelnden Ärzten und Krankenhäusern führen.

Bei Personenschäden durch Unfall oder ärztliches Verschulden können wir alle relevanten Ansprüche durchsetzen und die notwendige Beratung leisten. Viele Fragen sind zu bedenken: Der Prozess gegen den Schädiger ist zu führen, das Arbeitsverhältnis ist zu regeln, Ansprüche gegenüber Krankenkasse und Pflegeversicherung, dem Arbeitsamt, der gesetzlichen Unfallversicherung, der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind durchzusetzen, ein Grad der Behinderung ist festzustellen und schließlich eine Erwerbsminderungsrente und Rente gegenüber der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist geltend zu machen und durchzusetzen.

Firmen und Verbände können wir in allen arbeits- und sozialrechtlich relevanten Fragestellungen beraten. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist auch die Betreuung von Hilfsmittelherstellern im Gesundheitswesen. Auch hier können wir umfassend beraten: im Verhältnis gegenüber den Krankenkassen, gegenüber den Patienten; wir können auch alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen bearbeiten und die Verträge mit Vertragspartnern ausarbeiten.

Bei Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren ist gerade die Kombination der Fachanwaltstitel Arbeitsrecht und Sozialrecht unerlässlich, denn diese Verfahren erfordern umfassende Kenntnisse in beiden Rechtsgebieten. 

Wenn wir der Auffassung sind, dass unsere Kernkomptenzen nicht ausreichen, empfehlen wir Kollegen, von denen wir wissen, dass sie die Interessen der Mandanten ebenso kompetent und engagiert vertreten wie wir.